1. Vertragsgegenstand
1.1. enviva GmbH wird nachfolgend als Vermieter bezeichnet, der Kunde als Mieter. Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten des Kunden mehrere Vertragspartner Vertragsparteien werden.
1.2. Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Mieter die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mieter verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Mieters mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietgegenstände vertragsgemäß zu verwenden. Die
Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters und sind nach Beendigung des Vertrages in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurück zugeben. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Räumlichkeiten des Mieters nach Herausgabe ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Vermieter trägt hierfür keine Kosten.
1.4. Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände. Die Berechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste
des Vermieters.
1.5. Der Vermieter ist berechtigt, seine vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu dürfen.
2 Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und ist zunächst für die Dauer von 36 Monaten (1. Laufzeitperiode) fest abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Datum der Lieferung bzw. Montage und verlängert sich jeweils um 12 Monate
(Verlängerungsperiode), sofern der Vertrag nicht nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gekündigt wird.
3 Kündigung, Mietausfallentschädigung
3.1. Das Vertragsverhältnis endet mit einer ordentlichen Kündigung der jeweiligen Vertragspartei
a) mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der 1. Laufzeitperiode;
b) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode.
3.2. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vom Vorgenannten unberührt.
3.3. Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und des rechtzeitigen Zugangs bei der jeweils anderen Vertragspartei.
3.4. Wird das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet oder kündigt der Mieter
vorzeitig, ohne dass ein in dem Verhalten des Vermieters liegender wichtiger Grund vorliegt, so ist der Vermieter berechtigt, 50% der bis zum Ablauf der nächsten erreichbaren ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlende Gesamtvergütung als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Mieter bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder im wesentlich geringerem Umfang entstanden ist. Soweit der Vermieter zur Berechnung des pauschalen Schadenersatzes berechtigt ist, kann dieser Anspruch entfallen, wenn der Mieter diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten mit Zustimmung des Vermieters an einen Dritten überträgt.
4 Vergütung
4.1. Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Mietpreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4.2. Der Mietpreis ist monatlich, jeweils im voraus, per Einzugsermächtigung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5 Haftungsausschluss
5.1. Der Vermieter haftet für beim Mieter eintretende Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
5.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung,
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
6 Geschäftsaufgabe, Besitzerwechsel des Mieters; Standortwechsel
Geschäftsaufgabe, Besitzerwechsel, Wechsel des Standorts des Mietgegenstandes u.a. sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, was jedoch keinen Rücktrittsgrund beinhaltet.
7 Leistungen durch den Vermieter
7.1.Die Leistungen des Vermieters bestehen in der Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes und der Wartung.
7.2.Die Wartung beinhaltet die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit sowie einen alle 6 Monate erfolgenden Service, bei dem sofern erforderlich eine fachgerechte Desinfektion des Systems und sofern erforderlich ein Wechsel der Wasserfilter stattfindet.
8 Pflichten des Mieters
8.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung sorgfältig durchzulesen und zu beachten.
8.2. Der Mieter ist für die tägliche Pflege des Mietgegenstandes verantwortlich (z. B. Perlator, Bedientasten, Tropfschale).
8.3. Soweit der Mieter Genehmigungen zum Aufstellen und Betreiben des Mietgegenstandes benötigt, ist dieser für die Einholung der
Genehmigungen selbst verantwortlich.
8.4. Der Austausch der CO2-Flaschen erfolgt durch den Mieter. Er bestellt die CO2-Flaschen selbstständig und auf eigene Rechnung. Werden die CO2-Flaschen nicht vom Kooperationspartner Unterbichler GmbH & Co. KG in München bezogen, so obliegt es dem Mieter sicherzustellen,dass es sich um lebensmittelechte Kohlensäure handelt.
9 Schlussbestimmungen
9.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
9.3. Der Mieter ist mit seiner elektronischen Bearbeitung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz einverstanden.
9.4. Soweit der Mieter Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden.
Stand: Juni 2010
enviva GmbH
Platters Straße 92
D-65232 Taunusstein
Telefon +49(0) 6128 9229-0
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